Damit Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen nach dem ElektroG erfüllt, ist eine korrekte Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) unerlässlich. Die Registrierungspflicht betrifft alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dies gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Produkte. D.h. Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können oder Geräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten.
Weitere Informationen dazu, wer registrierungspflichtig ist und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie in unserem vorhergehenden Blogbeitrag.
Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Wo erfolgt die Registrierung?
Die stiftung ear wurde vom Umweltbundesamt unter anderem damit beauftragt, verpflichtete Hersteller zu registrieren. - Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine erfolgreiche Registrierung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Unternehmensdaten (Name, Anschrift, Kontaktinformationen)
- Kontaktdaten einer vertretungsberechtigten Person (Geschäftsführer)
- Steuernummer und Handelsregisternummer
- Auflistung der vertriebenen Marken und Gerätearten
- Welche Besonderheiten gelten bei der WEEE-Registrierung in Deutschland?
Bei einer WEEE-Registrierung für B2C-Produkte ist das Hinterlegen einer Insolvenzgarantie erforderlich. Hersteller, die keinen Standort in Deutschland haben, benötigen einen Generalbevollmächtigten (Authorized Representative). - Wie oft müssen Angaben aktualisiert werden?
Änderungen wie neue Marken, Gerätearten oder Unternehmensdaten müssen unverzüglich gemeldet werden. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Mengen für B2C-Geräte monatlich und für B2C- und B2B-Geräte jährlich zu melden. - Wie lange dauert die Registrierung?
Die Bearbeitung der Registrierung hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Die stiftung ear benötigt ca. 4-12 Wochen für die Freigabe der Registrierung. - Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren der stiftung ear variieren je nach Anzahl der Gerätearten, Marken und der in Verkehr gebrachten Mengen.
Warum lohnt sich die professionelle Unterstützung?
Die Anforderungen des ElektroG sind komplex. Fehler bei unvollständigen Angaben können zu Verzögerungen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Gemäß ElektroG (§45 Bußgeldvorschiften) kann das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten ohne Registrierung bei der stiftung ear in Deutschland mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die 1cc GmbH unterstützt Sie umfassend bei:
- Registrierung Ihrer Elektrogeräte bei der stiftung ear
- Mengenmeldungen und Aktualisierungen
Durch unsere Expertise sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen rechtskonform erfüllt.
Sind sie als Hersteller registrierungspflichtig oder ist ihr Gerät registrierungspflichtig? Benötigen Sie Unterstützung bei der WEEE-Registrierung?
Die 1cc GmbH begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der Anmeldung bis zur Erfüllung aller Folgepflichten.
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