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22

Apr 2025

Neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 fördert kreislauffähige Verpackungen

On 22 , Apr 2025 | In | By Ute Binder

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Packaging and packaging waste Regulation“ – kurz PPWR), die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, ersetzt die bisher geltende EU- Verpackungsrichtline. Ein wesentliches Ziel der neuen PPWR ist es, die bisherigen einzelstaatlichen Regelungen stärker zu harmonisieren, beispielsweise durch die Einführung einer einheitlichen Materialkennzeichnung mit Sortierhinweisen, die ab 12. August 2028 (bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung) kommen soll.

Neben den bereits heute geltenden Stoffbeschränkungen kommen auf Verpackungen eine ganze Reihe neuer Design-Anforderungen durch die PPWR zu: Alle Verpackungen müssen ab Januar 2030 (bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung) zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sein. Verpackungsabfälle sollen so recycelt werden, dass sie nach Möglichkeit als Ersatz für Primärrohstoffe verwendet werden können. Weitere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit werden sukzessive eingeführt, darunter das Recycling „in großem Maßstab“ ab 2035.

Darüber hinaus muss ab 2030 (bzw. 3 Jahre nach Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung) der Plastikteil der Verpackungen zu 35 Prozent aus recyceltem Material aus Kunststoffabfällen bestehen, ab dem Jahr 2040 sind es dann 65 Prozent. Nach der PPWR sind Gewicht und Volumen der Verpackungen zu reduzieren, Leerraum zu vermeiden.

Für Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen verkaufen, ergeben sich aus der PPWR neue oder geänderte Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf Registrierung, Benennung eines Bevollmächtigten oder Kennzeichnung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer EPR-Verpflichtungen. 

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