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09

Sep 2021

Wichtige Anforderung im neuen Verpackungsgesetz ab Juli 2022

On 09 , Sep 2021 | In | By Markus Heim

Das Verpackungsgesetz wird durch das Verpackungsregister Lucid in Osnabrück wie bisher verwaltet.

Jedoch erweitert sich zum 01. Juli 2022 die Registrierungspflicht für solche Unternehmen, die mit Ware befüllte Packungen in Verkehr bringen. Neu eingeführt wird auch eine Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen.

Angaben zu den Verpackungsarten werden bei der Registrierung verpflichtend, insbesondere Mengenmeldungen. Elektronische Marktplätze, Plattformhändler und Fulfillment-Dienstleister werden umfangreicher als bisher in die Verantwortung genommen.

Zusammenfassung: 

Registrierungspflichtig wird dann sein, wer Verpackungen gemäß § 15 Absatz 1 Verpackungsgesetz in Verkehr bringt, wie Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, 

Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllmenge, Mehrwegverpackungen und Einweggetränkeverpackungen, die einer Pfandpflicht unterliegen. 

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