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01

Jan 1970

Wichtige Änderungen der Österreichischen Batterienverordnung

On 01 , Jan 1970 | In | By Heike Gabernowitz

In Österreich gelten ab dem 01.01.2022 neue Pflichten für ausländische Unternehmen, die dort Batterien auf den Markt bringen.

  • Die neue Gesetzesänderung schreibt vor, dass auch ausländische Unternehmen, die direkt an Endverbraucher in Österreich vertreiben als Hersteller gelten. Somit müssen Fernabsatz-händler ab 01.01.2022 nach dem gleichen Prinzip wie bei Elektrogeräten künftig an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen und ihre Batterien entpflichten. Sie haben in Österreich einen Bevollmächtigten zu ernennen, der für sie die Herstellerpflichten übernimmt. Die Ernennung der Bevollmächtigten kann ab 01.10.2021 erfolgen, ist jedoch erst am 01.01.2022 rechtswirksam.
  • Ausländische Hersteller haben ab 01.01.2022 die Möglichkeit sämtliche Verpflichtungen ihrer Importeure bezüglich Batterien zu übernehmen. Dafür ist ebenfalls die Bestellung eines Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich notwendig.
  • Fernabsatzhändler und ausländische Hersteller, die für ihre Importeure die Entpflichtung übernehmen, müssen sich im österreichischen EDM-Portal registrieren. Hier muss zukünftig auch die Steuernummer angegeben werden

Noch offene Fragen diesbezüglich beantworten wir Ihnen gerne.

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