Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, müssen sich in naher Zukunft auf erhebliche Veränderungen einstellen: Ab dem 15. August 2018 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem sogenannten „offenen Geltungsbereich“ klassifiziert werden.
Erstens werden die zehn derzeitigen Elektro- und Elektronikgerätekategorien durch sechs neue Kategorien ersetzt, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind. Ab Inkrafttreten des offenen Anwendungsbereichs unterliegen alle Geräte, die unter die Definition von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) fallen, den Bestimmungen der WEEE-Richtlinie.
Zweitens arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur, die sich entsprechend auswirken wird:
– Registrierungskategorien (d.h. erforderliche Registrierungsanpassungen)
– Deklarationskategorien (d.h. mehrere Unterkategorien)
– Preislisten von Compliance-Systemen
Die Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. So werden die Hersteller aufgrund der fehlenden Harmonisierung (d.h. mehrerer Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Konformitätsregelungen weiterhin mit komplexen Verpflichtungen zur Erfüllung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten konfrontiert sein.
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