Die Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten ist für Unternehmen, die solche Produkte in Deutschland vertreiben, gesetzlich vorgeschrieben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie um und verpflichtet unter anderem Hersteller und Importeure zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear).
Wer ist betroffen?
Registrierungspflichtig sind alle Unternehmen, die Elektrogeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen:
- Produzent: Eigene Produktion oder Eigenmarken
- Importeure: Einfuhr aus dem Ausland
- Ausländische Unternehmen: Online-Seller mit Sitz im Ausland und Verkauf an Endkunden
- Händler: im Falle, dass der eigentlich verpflichtete Vorlieferant nicht registriert ist
Diese Pflicht gilt sowohl für B2C- als auch B2B-Produkte, unabhängig von der verkauften Menge.
Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?
Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem ElektroG ist komplex und zeitaufwändig. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden, den Prozess zu beschleunigen und individuelle Lösungen zu entwickeln.
Die 1cc GmbH bietet maßgeschneiderte Unterstützung zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung Ihrer Verpflichtungen.
Neben der WEEE-Richtlinie gelten:
- Batteriegesetz (BattG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
- Verpackungsgesetz (VerpackG) über das Inverkehrbingen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise die Registrierung, schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern kommt letztendlich auch der Umwelt zugute. Die 1cc GmbH begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.
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