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25

Mär 2020

Verpackungsgesetz in Deutschland - Zentrales Register macht Verstöße öffentlich

On 25 , Mär 2020 | In | By Gisa Scheschonka

 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat begonnen Fallberichte über die Verwaltung- und Vollzugsmaßnahmen gegen Unternehmen zu veröffentlichen, die aktuell ihren Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland nicht oder nicht vollständig nachkommen. Solche Fallberichte sollen in Zukunft fortlaufend veröffentlicht werden.

Der Fokus dieser Veröffentlichungen wird zu Beginn auf signifikanten Verstößen von Herstellern liegen, die große Mengen in Verkehr bringen.

Beispiele hierfür könne unter anderem die fehlende Systembeteiligung, fehlende oder verspätete Registrierung im Verpackungsregister, Mängel in der Mengenmeldung oder Nichteinreichung einer Vollständigkeitserklärung bei Überschreitung der Bagatellmengen sein.

Die fortlaufenden Veröffentlichungen sollen es verpflichteten Unternehmen erleichtern, die Wahrnehmung ihrer Herstellerverantwortung für Verpackungen zu überprüfen und mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden.

1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen.

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