Die Übergangsfrist für die Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 10/2017 der Vereinigten Arabischen Emirate, der sogenannten VAE RoHS, endet Anfang 2020. Ab dem 1. Januar gelten die folgenden weiteren Verpflichtungen:
- Erweiterung des Geltungsbereichs: Der „Open Scope“ umfasst alle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß Anhang 1, Nummer 11. Darüber hinaus gilt die Stoffbeschränkung für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE auch für medizinische Geräte und Diagnostikgeräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich industrieller Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
- Stoffbeschränkungen für DEHP, BBP, DBP und DIBP: Wie in der EU werden die vier Phthalate in Elektro- und Elektronikgeräten mit einem maximalen Konzentrationswert von 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material beschränkt. Medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind jedoch von den neuen Stoffbeschränkungen noch nicht betroffen.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen unter der VAE ROHS.