1cc Blog

01

Jan 1970

Urheberrechtsabgaben: Neue Produkte und neue Tarife in Belgien

On 01 , Jan 1970 | In | By Wolfram Kühn

Nach Jahren der Verhandlungen ging es jetzt doch schnell: Für das neue Abgabensystem in Belgien liegt die gesetzliche Grundlage vor, der verbindliche Termin für das Inkrafttreten ist der 1. April 2022.

Bis zur ersten Mengenmeldung nach diesem Datum müssen die Unternehmen ihre Prozesse anpassen, sowie weitere Produkte und andere Tarife berücksichtigen. Sie können aber auch die Berechnung der Abgaben an den Endkunden für manche Produkte ersatzlos beenden. Zum Beispiel für analoge Audio- und Videokassetten. Vor allem wird es jetzt für alle abgabepflichtigen Produkte jeweils einen einzigen Pauschaltarif geben, im Unterschied zur Berechnung nach der Speicherkapazität wie bisher.

Die größte Herausforderung besteht wohl darin, klare Produktzuordnungen zu erhalten. Also zu erfahren, welche Produkte genau im Königlichen Dekret angesprochen und welche ausgeschlossen sind. Dort werden beispielsweise nur Verbraucher-Computer genannt, was eventuell besonders leistungsfähige Workstations ausschließt. Außerdem sind ganz bestimmte Drucker und Multifunktionsdrucker wieder zu berücksichtigen – was seit Abschaffung der Abgaben auf Reprographiegeräte in 2017 nicht mehr der Fall war.

Stellen Sie uns Ihre Fragen: copyright@1cc-consulting.com

Abonnieren Sie unseren Blog und Sie verpassen keine News