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01

Jan 1970

Urheberrechtsabgaben auch für Second-Life-Produkte fällig

On 01 , Jan 1970 | In | By Wolfram Kühn

Der französische Gesetzgeber hat nun endgültig den Weg geebnet für Urheberrechtsabgaben auf wiederaufbereitete Geräte, also Gebraucht- oder Second-Life-Geräte. Das heißt konkret: Für gebrauchte, aber wenigstens auf ihre Funktionen getestete, datenbereinigte und bei Bedarf instandgesetzte Smartphones und Tablets gilt in Frankreich ein eigener Tarifkatalog mit Wirkung ab 1. Juli 2021 mit Tarifen von bis zu fast 10 Euro pro Stück.

Die Abgabepflicht auf Gebrauchtgeräte ist in mehrfacher Hinsicht umstritten: aus praktischen und rechtlichen Gründen, zunehmend aber auch aus Gründen des Umweltschutzes. Die Weiter- oder Wiederverwendung von Produkten ist ja grundsätzlich gewünscht. Eine Abgabepflicht erschwert die entsprechenden Geschäftsmodelle jedoch.

So war die Einigung über wiederaufbereitete Smartphones und Tablets auch in Frankreich umstritten. Der Tarifkatalog für wiederaufbereitete Geräte liegt nun zwar etwas mehr als ein Drittel unter den Tarifen für neue Geräte. Doch den Unternehmen stellt sich die Aufgabe, für jedes Gerät nicht nur den jeweils aktuell gültigen Tarif zu bestimmen. Sondern es muss auch festgestellt werden, ob das Gerät aufgrund des Vertriebswegs, der vorausgehenden gewerblichen oder privaten Nutzung, oder der Maßnahmen seiner Wiederaufbereitung überhaupt abgabepflichtig ist. Da beim Refurbishment der Austausch beispielsweise der Festplatte bei einem PC nicht unüblich ist, können beim Wiederaufbereiter sogar die jeweiligen nationalen Regelungen für Neugeräte und für Gebrauchtgeräte zusammenkommen.

Die Abgabepflicht für wiederaufbereitete Geräte besteht in mehreren Ländern, meist auf Basis spezieller Vereinbarungen zwischen zuständigen Stellen und den Unternehmen. Nicht überall wird nach einem dermaßen komplexen, gleichwohl marktgerechten Modell unterschieden wie in Deutschland oder den Niederlanden.

Aus Sicht der Rechteinhaber und -verwerter ist die Berücksichtigung der Gebrauchtgeräte nachvollziehbar. Im Elektronikbereich spielen wiederaufbereitete Geräte eine immer wichtigere Rolle, durchaus auch aus Gründen der Nachhaltigkeit. Zudem tauschen große Unternehmen ihre IT-Ausrüstung regelmäßig aus. So kommen viele noch gebrauchstüchtige Geräte auf den Markt. Aktuell sind außerdem Neugeräte wegen des globalen Mangels an Halbleitern knapp. Bei steigenden Preisen für Neugeräte suchen Konsumenten ebenso wie Unternehmen Alternativen. Im Jahr 2023 sollen allein mit gebrauchten Smartphones weltweit etwa 67 Milliarden Dollar umgesetzt werden, so schätzen Analysten von IDC.

Was haben die Unternehmen zu tun? Wie bei jedem anderen Handel mit kopier-, vervielfältigungs- und speicherfähigen Geräten sind die Verpflichtungen je nach Vertriebsweg zu ermitteln, die Abwicklung der resultierenden Aufgaben in die Prozesse zu integrieren und dann fortlaufend durchzuführen.

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