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04

Feb 2020

Ungarn: Urheberrechtsabgaben jetzt auch für PCs und Laptops

On 04 , Feb 2020 | In | By Wolfram Kühn

Die Tarife aller abgabepflichtigen Produkte werden in Ungarn jedes Jahr überprüft und neu festgesetzt. Dabei kann es größere und kleinere Abweichungen der Tarifhöhen im Vergleich zum Vorjahr geben. In diesem Jahr gibt es jedoch eine bedeutende Abweichung: Zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben werden nun Abgaben auf alle Arten von PCs verlangt. Die neuen Abgaben liegen zwischen 1,50 und 7,50 Euro (umgerechnet), je nach Speicherkapazität des Geräts.

Ganz ähnlich wie in anderen Ländern wird damit die so genannte Produktkette aller Geräte geschlossen, die privates Kopieren ermöglichen. Das reicht von MP3/4-Playern über Mobiltelefone bis hin zu Tablets, inklusive den dazugehörenden Speichermedien, wie Speicherkarten und Festplatten. All das ist in Ungarn bereits durch Urheberrechtsabgaben abgedeckt. Die Modernisierung des Abgabensystems spricht für seine Vitalität und seine Erweiterung um neue Abgaben für PCs steht mit heutigen Nutzungsgewohnheiten in Einklang. Es bereitet auch die Ersetzung veralteter Formate wie Audiokassetten vor.

Die neue Rechtsvorschrift Nr. 68, die für diese wichtige Änderung verantwortlich ist, bildet die Grundlage für die Befreiung professioneller Nutzer von der Abgabenpflicht. Sie gibt ihnen die Möglichkeit der Befreiung oder der rückwirkenden Rückerstattung von Abgaben. Ein System zur Beantragung von Befreiungen und Erstattungen ist im Land allerdings seit langem in Kraft.

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