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01

Jan 1970

Tschechische Republik: „Visible Fee“ muss auf Rechnungen von EEE ausgewiesen werden

On 01 , Jan 1970 | In | By Diana Berrer

In der Tschechischen Republik wurde eine verpflichtende „visible fee“ für Elektro- und Elektronikgeräte durch das neue End-of-Life-Produktgesetz Nr. 542/2020 eingeführt:

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Hersteller, Händler und Einzelhändler jeglicher Elektro- und Elektronikgeräte die Kosten für deren Rücknahme und Recycling auf der Rechnung angeben. Die Kosten sollen in einer separaten Zeile ausgewiesen werden, entweder pro Einheit oder in Kilogramm.

Da das Gesetz nicht im Detail festlegt, wie die „visible fee“ auf der Rechnung ausgewiesen werden muss, können die Rücknahmesysteme ihre Mitglieder bei der praktischen Umsetzung beraten.

In der Vergangenheit waren die Hersteller gemäß dem aufgehobenen Abfallgesetz 185/2001 nicht verpflichtet, die „visible fee“ auf Rechnungen anzugeben. Hatten sie sich jedoch dafür entschieden, dann musste auch jedes Unternehmen in der Vertriebskette die Gebühr ausweisen.

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