Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das erste Omnibus-Paket, das Änderungen an der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) und anderen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht. Dieses neue Paket an Vorschlägen zielt darauf ab, EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zusätzliche Investitionskapazitäten freizusetzen. Das Omnibus-Paket stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung eines unternehmerfreundlicheren Umfelds dar und unterstützt europäische Unternehmen dabei, zu wachsen, Innovationen voranzutreiben und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.
CSRD: Berichtspflichten für Unternehmen
Die Zielgruppe der CSRD (Corporate Social Reporting Directive) soll an die der CSDDD angeglichen werden. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro werden verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den verpflichtenden Berichtsstandards (European Sustainability Standards/ESRS) zu veröffentlichen. Für Nicht-EU-Unternehmen wird die Umsatzschwelle in der EU auf 450 Millionen Euro erhöht. Zudem müssen sie mindestens eine große EU-Tochtergesellschaft haben, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt: eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro, einen Umsatz von 50 Millionen Euro oder 250 Mitarbeiter. Alternativ kann auch eine EU-Niederlassung, die mindestens 50 Millionen Euro Umsatz erzielt, die Kriterien erfüllen. Den Unternehmen bleibt jedoch weiterhin die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsberichte auf freiwilliger Basis einzureichen. Darüber hinaus sorgt eine sogenannte „Stop-the-Clock“-Regelung dafür, dass die verpflichtende Berichterstattung erst ab dem Jahr 2028 greift, falls Unternehmen ursprünglich bereits für 2026 oder 2027 zur Berichterstattung verpflichtet gewesen wären.
CSDDD: Änderungen bei den Sorgfaltspflichten
Die vorgeschlagenen Änderungen an der CSDDD (Corporate Social Due Diligence Directive) verlängern den Umsetzungszeitraum und verschieben die Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen auf den 26. Juli 2028. Zudem werden diese Pflichten künftig nur noch direkte Lieferanten betreffen, anstatt die gesamte Lieferkette einzubeziehen. Lieferanten mit weniger als 500 Mitarbeitern sind von den Anforderungen ausgenommen. Darüber hinaus sollen Prüfungen nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre erfolgen.
Wie Unternehmen sich vorbereiten können
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine „Fragen und Antworten“-Sektion zur Vereinfachung der Omnibus-Pakete I und II veröffentlicht. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen und ihre Berichterstattungs- und Compliance-Prozesse anpassen.
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