Am 27. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/718 verabschiedet und damit die Regelungen zu Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) im Rahmen der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 deutlich verschärft.
Diese Änderung ist mehr als nur eine Aktualisierung – sie ist ein klares Signal: Die EU forciert den Ausstieg aus langlebigen, toxischen Stoffen. 1cc unterstützt Sie dabei, nicht nur rechtskonform, sondern auch zukunftsfähig aufgestellt zu sein.
Was ändert sich – und warum ist es wichtig?
PFOS gilt seit Langem als besonders gefährlicher Vertreter der PFAS-Gruppe – aufgrund seiner Persistenz, Toxizität und Bioakkumulation. Durch neue Erkenntnisse in Analytik und Substitution werden nun strengere Grenzwerte möglich und rechtlich umgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- deutlich gesenkte UTC-Grenzwerte:
- PFOS und ihre Salze in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen:
von 10 mg/kg auf 0,025 mg/kg (0,0000025 %) - Summe der Konzentrationen aller PFOS-verwandten Verbindungen:
auf 1 mg/kg (0,0001 Gew.-%)
Damit werden die PFOS-Grenzwerte an die strengen Vorgaben für PFOA angepasst.
- Erweiterte und präzisierte Definitionen:
Anhang I umfasst nun ausdrücklich:
PFOS, ihre Salze sowie PFOS-verwandte Verbindungen C8F17SO2X (X = OH, Metallsalz, Halogenide, Amide und weitere verwandte Verbindungen, einschließlich Polymere)“
Das verbessert die rechtliche Klarheit und schließt regulatorische Lücken.
- Wegfall der Ausnahmeregelung für Hartverchromung:
Zeitplan: Was Sie wissen müssen
Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Ab dem 3. Dezember 2025 sind die neuen Grenzwerte und Regelungen verbindlich anzuwenden.
Branchen wie Chemie, Galvanik, Textil und Elektronik müssen ihre Prozesse und Lieferketten rechtzeitig anpassen.
Wie 1cc Sie unterstützen kann: Compliance leicht gemacht
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