Die Implementierung der Technischen Verordnung (TR) Nr. 947 über abbaubare Kunststoffe, die im Oktober 2016 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde nun zum zweiten Mal verschoben.
Für Produkte der Phasen II und III ist dies nun der 1. April 2020. Im Januar dieses Jahres war der ursprünglich geplante Termin 1. August 2018 von der saudischen Standardisierungsbehörde SASO für die Registrierung von Produkten der Phasen II und III auf den 1. September 2019 verschoben worden.
Zu den Produkten der Phasen II und III gehören unter anderem Luftpolsterfolien, Spannfolien für Verpackungen und Plastikeinlagen für Kartons. Die Verordnung bezieht sich auf alle Produkte aus den Kunststoffen Polypropylen und Polyethylen, die überwiegend für kurze Zeiträume verwendet werden und den in den beigefügten Normen festgelegten Grenzwerten für Materialdicke unterliegen.
Hersteller von elektronischen und elektrischen Geräten können von dieser Regelung betroffen sein, wenn sie die betreffenden Kunststoffe in Verpackungen verwenden.
Wir werden Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.