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01

Jan 1970

Saudi-Arabien: Neue Umsetzungs- und Übergangsfristen für RoHS

On 01 , Jan 1970 | In | By Liliane Buhociu

Die saudische Organisation für Normen, Metrologie und Qualität (SASO) veröffentlichte am 14. Januar 2022 eine Bekanntmachung im saudischen Amtsblatt Nr. 4917 zur Einführung neuer Umsetzungsfristen für die elektrischen und elektronischen Produktgruppen gemäß der Technischen Vorschrift zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).

Die Umsetzungsfristen für die verschiedenen Elektro- und Elektronikgerätegruppen sind eine neue Regelung im Rahmen der Technischen Vorschrift zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die im Juli 2021 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde:

 
Kategorie

 

Umsetzungsfrist pro Produktkategorie im Geltungsbereich der RoHS
1. Kleine Haushaltsgeräte 04/07/2022
2. Große Haushaltsgerät  02/10/2022
3. Telekommunikations- und Informationstechnologiegeräte  31/12/2022
4. Beleuchtungskörper  31/03/2023
5. Elektrische und elektronische Geräte und Werkzeuge  29/06/2023
6. Spielzeuge, Unterhaltungsgeräte und -instrumente sowie Sportgeräte  27/09/2023
7. Werkzeuge zur Überwachung und Kontrolle  26/12/2023
 
 
Darüber hinaus hat sich auch die ursprüngliche Übergangsfrist von 365 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der technischen Vorschrift für bereits in Verkehr gebrachte Produkte geändert. SASO hat bestätigt, dass diese Produkte noch 365 Tage nach Ablauf der Umsetzungsfrist (wie oben aufgeführt pro Produktkategorie) verkauft werden dürfen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur saudischen RoHS. Kontaktieren Sie uns gerne unter compliance@1cc-consulting.com.

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