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27

Jun 2024

Right to Repair Richtlinie

On 27 , Jun 2024 | In | By Diana Lippert

Das Europäische Parlament hat offiziell die Richtlinie „Right to Repair“ verabschiedet. Die neue Richtlinie wird bald im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die „Right to Repair“ Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, Reparaturen für Verbraucher attraktiver zu machen. So werden Hersteller beispielsweise dazu verpflichtet, Produkte zu reparieren, die gemäß EU-Recht technisch reparierbar sind. Ein freiwilliges Reparaturformular wird klare Informationen über den Reparaturprozess bereitstellen. Zudem soll eine europäische Online-Plattform den Verbrauchern helfen, Reparaturdienste leicht zu finden. Darüber hinaus wird es den Herstellern untersagt, Vertragsklauseln, Software oder Hardware zu verwenden, um Reparaturen zu verhindern.

Die neue Richtlinie hat hauptsächlich solche elektrischen und elektronischen Geräte im Fokus, die bereits unter der EU Ökodesign-Verordnung reguliert sind. Zu den in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Produktgruppen gehören zum Beispiel Haushaltsgeschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlgeräte, Monitore und Fernseher, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Tablet-Computer, Haushaltswäschetrockner und Batterien für Leichtfahrzeuge.

Es ist zu erwarten, dass die „Right-to-Repair“ Richtlinie erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller haben wird, indem sie den Wettbewerb im Reparaturmarkt erhöht.

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