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12

Mär 2025

Regulatorische Verpflichtungen, die ab dem 1. Januar 2025 in Frankreich gelten

On 12 , Mär 2025 | In | By Tatjana Möllmann

Ist Ihr Zeitplan für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in Frankreich auf dem neuesten Stand? Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen, um mögliche Compliance-Lücken zu schließen.

 

Verbraucherinformationen

Die Verpflichtung, den Verbrauchern Informationen über die Umweltqualitäten und -merkmale von abfallerzeugenden Produkten zur Verfügung zu stellen, ist nicht neu. Seit Anfang dieses Jahres hat die Umsetzung jedoch eine neue Phase erreicht.

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Millionen Euro betroffen, die 10.000 Verkaufseinheiten auf den Markt bringen. An den Produkten selbst hat sich nichts geändert. Die Anforderung gilt nach wie vor für solche Produkte, die in Frankreich der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, wie Verpackungen, Druckerzeugnisse, elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Spielzeug, Möbel, Textilien usw.

 

Verbot von Materialien/Stoffen in Verpackungen

Während das Verbot der Verwendung von Mineralölen in Drucksachen am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, wurden andere Verbote verschoben, wie beispielsweise das der Verpackungen aus nicht recycelbaren Styrolpolymeren oder -copolymeren. Dieses Verbot wurde bis 2030 verschoben, um die Anforderungen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle der Europäischen Union zu berücksichtigen.

 

EPR für Industrieverpackungen

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Industrie- und Gewerbeverpackungen ist in Frankreich seit dem 1. Januar 2025 offiziell in Kraft. Es gibt noch einige offene Punkte, die vom französischen Gesetzgeber finalisiert werden müssen: Akkreditierung von Organisationen für die Herstellerverantwortung, Ziele und Anforderungen für diesen neuen Abfallstrom usw. Allerdings müssen Wirtschaftsteilnehmer ihre Mengenmeldungen für die im Jahr 2025 in Verkehr gebrachten Industrie- und Gewerbeverpackungen nicht vor Januar 2026 einreichen. Sie können sich aber schon jetzt auf den neuen Berichtszeitraum vorbereiten, indem sie die erforderlichen Informationen zusammentragen und das Datenmanagement entsprechend organisieren.

 

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