Im Urheberrecht beherrschen nach wie vor Fragen um das KI-Training die öffentliche Diskussion, insbesondere was die Vergütung für den Input der KI betrifft. Gleichzeitig gibt es Vergütungsmodelle für Werknutzungen, nur treten die derzeit etwas in den Hintergrund. Dabei gibt es bei den so genannten Geräteabgaben so viel Anpassungsbedarf und auch Änderungen wie nie zuvor. Viele urheberrechtliche Pauschalabgabensysteme in den Ländern wurden für 2026 angepasst und erweitert, mit weiteren wichtigen Änderungen im Lauf des Jahres ist fest zu rechnen.
Geräteabgaben
Zu den regelmäßigen, erwartbaren Änderungen zum Jahreswechsel gehören Tarifanpassungen wie in Österreich, den Niederlanden, Dänemark oder Ungarn. Hinzu kommen Tarifanpassungen in nächster Zeit in Belgien und Slowenien. Für Anbieter alltäglich verwendeter IT-Technik, die ihre Produkte europaweit anbieten, sind natürlich auch die Entwicklungen in Nicht-EU-Ländern im Auge zu behalten, das betrifft die Türkei und die Schweiz. Nie ausgeschlossen sind zudem lang erwartete, wenn auch noch nicht fest terminierte Änderungen wie in Frankreich, wo gleichzeitig die Berechnung der Abgaben und die Ergänzung des Geltungsbereichs um weitere Produkte zur Disposition steht.
Über Anpassungen bereits bestehender Tarife hinaus gehen Überarbeitungen der gesetzlichen Grundlagen, hier wird es sich um umfassendere Änderungen handeln. Das wird in Italien erwartet, in Schweden und in Polen. Insbesondere im letztgenannten Land würden Änderungen von der Industrie sogar begrüßt. Denn das urheberrechtliche Abgabensystem in Polen ist nicht nur vergleichsweise umfassend, sondern es gibt unklare Regelungen, die die tägliche Abwicklung der Urheberrechtsabgaben-Verpflichtungen erschweren. Nicht zuletzt stehen auch in Deutschland wichtige Fragen zur Klärung aus, zum Thema Refurbishment ebenso wie zu Spielkonsolen. Auch einzelne Verträge für Produktgruppen zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie könnten jederzeit neu verhandelt werden.
Cloud-Abgaben
Noch einen Schritt weiter gehen die seit einigen Jahren aufgestellten Forderungen nach Abgaben für Cloud-Speicher. Dessen Verwendung für Privatkopien ist in Studien nachgewiesen, die Vergütung dafür also gerechtfertigt. Deshalb sehen bereits einige Länder vor, Abgaben pro Nutzer und je nach genutzter Speicherkapazität zu verlangen. Parallel dazu werden immer noch offene Fragen diskutiert. Zum Beispiel die der drohenden Doppelvergütung: wenn bereits das Zugangsgerät zur Cloud abgabepflichtig ist, meist das Mobiltelefon oder der PC, wie hoch soll dann noch die Abgabe für den Cloud-Speicher sein? Außerdem gibt es gesetzliche Hürden. Es ist möglicherweise nur eine Frage der Zeit, bis sie überwunden werden.
Rechtsprechung
Auch in der Rechtsprechung wird sich in 2026 einiges tun, hier zeigt sich die allgemeine Verbreiterung des Themas. Eine Auswahl: in Deutschland geht der vielbeachtete Fall GEMA vs. OpenAI in die Berufung, und der EuGH wird sich mit der ebenfalls aus Deutschland kommenden Frage in der Rechtssache C-840/24 beschäftigen. Dabei geht es letztlich um die Ausschüttung der Mittel. Um die Verteilung der Mittel zwischen den Verwertungsgesellschaften geht es in dem Fall C-441/25 der portugiesischen Agecop. Auf den Ausgang des Verfahrens C ‑ 496/24 der Niederländischen Verwertungsgesellschaften gegen HP Netherlands BV und Dell BV werden viele schauen, denn hier wird geklärt, ob offline-Streaming dem Anfertigen einer Privatkopie entspricht – oder eben nicht. Auf die Frage der angemessenen Entschädigung bei KI-Auswertungen geht der Fall C-250/25 ein, hier wehrt sich eine ungarische Presseagentur gegen die Auswertungen durch Googles Chatbot Gemini.
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