1cc Blog

31

Jan 2023

Die Verpflichtung zur Abgabe von SCIP-Erklärungen gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen

On 31 , Jan 2023 | In | By Monika Srubarova

Die SCIP-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen oder in komplexen Objekten (Produkten) wurde von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) gemäß der Waste Framework Directive (WFD) eingerichtet. Die in die SCIP-Datenbank eingegebenen Daten sollen Abfallentsorger und Verbrauchern über besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der REACH-Kandidatenliste in Erzeugnissen informieren.

In der EU ansässige Unternehmen müssen seit Januar 2021 über die SCIP-Datenbank an die ECHA berichten. Die Anforderung wurde vor kurzem auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeweitet und gilt seit dem 7. November 2022 nun auch für Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für weitere Informationen über die SCIP-Verpflichtungen und die Einhaltung der Vorschriften durch Ihr Unternehmen können Sie uns gerne unter contact@1cc-consulting.com kontaktieren.

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