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01

Jan 1970

Neue Meldeanforderungen für Urheberrechtsabgaben in 2021

On 01 , Jan 1970 | In | By Wolfram Kühn

Zahlreiche Tarifänderungen bei den Urheberrechtsabgaben sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Hinzu kommen aber auch immer mehr formale Anforderungen, die die verpflichteten Unternehmen beachten müssen. In vielen Ländern müssen jetzt die ersten Zahlen des Jahres pünktlich, im richtigen Format und an die richtige Stelle geliefert werden.

Es ist absolut üblich, dass fortlaufend oder exakt zum Jahreswechsel neue Tarife und auch neue Geräte und Speichermedien bei den Meldungen zu berücksichtigen sind. Das ist jetzt unter anderem in Österreich, den Niederlanden, Dänemark oder Frankreich der Fall. Mit weiteren Änderungen ist in den nächsten Wochen und Monaten zu rechnen. Denn die Belgischen Rechtevertreter, zum Beispiel, plädieren ebenso wie viele ihrer Kollegen in ganz Europa schon seit langem für Erweiterungen der Abgabenpflichten. Dem entspricht, dass gerade im vergangenen Jahr 2020 dieses Instrument zur Unterstützung der Rechteinhaber länderübergreifend gestärkt wurde.

Auf die Unternehmen kommen aber auch vielfältige formale Anforderungen für die Meldung der Absatzzahlen zu. Es sind natürlich vor allem die aktuellen Formulare zu verwenden und die Termine einzuhalten. Selbst Nullmeldungen müssen pünktlich und formal korrekt eingereicht werden, in manchen Fällen müssen sogar Schwankungen bei den Verkäufen angekündigt werden. Stark unterschiedliche Regelungen gibt es zur Meldung von Rückläufern, zu Ausnahmen und Hinweispflichten. Auch hier gibt es immer wieder Neues. So wurden beispielsweise in Tschechien in 2020 für die Abwicklung der Verpflichtungen wichtige organisatorische Änderungen vorgenommen: Manche Produkte müssen nur an eine Verwertungsgesellschaft gemeldet werden, manche an mehrere. Hier ist ein komplexes Gefüge entstanden, wie es in anderen Ländern etwa bei der Aufteilung zwischen Produktkategorien bekannt ist.

Eine wichtige Frage für die verpflichteten Unternehmen ist auch der Vertragsabschluss. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit in Schweden, sich einem Gesamtvertrag anzuschließen. Damit bestehen in Schweden jetzt ähnliche Möglichkeiten für die Wahrnehmung finanzieller, organisatorischer oder administrativer Vorteile wie in mehreren anderen Ländern.

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