Im kommenden Jahr wird es in Belgien nicht nur neue Urheberrechtsabgaben geben, sondern das Abgabensystem wird praktisch vollständig revidiert. Die endgültige Verabschiedung des neuen Königlichen Dekrets durch den Staatsrat ist zwar erst für den 1. März 2022 vorgesehen. Aber die vorläufige neue Liste abgabepflichtiger Produkte ist bereits bekannt. Sie ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert:
-
Der bisher erstaunlich reduzierte und sehr erläuterungsbedürftige Geltungsbereich in Belgien wird in allen wichtigen Punkten ergänzt und in der Tarifierung vereinheitlicht. Das heißt: Alle für die Nutzung von Text, Musik, Bildern und Filmen notwendigen Geräte und Speichermedien der IT- und Unterhaltungselektronik sind berücksichtigt. Aus dem etwas merkwürdig erscheinenden 0-Euro-Tarif für PC wird ein Tarif in Höhe von 4 Euro. Smartwatches oder Spielkonsolen sind immer noch nicht ausdrücklich berücksichtigt. Aber es wird zu klären sein, ob sie unter eine der anderen Kategorien bzw. deren Definitionen fallen. Staffelungen der Tarife nach Speicherkapazität scheinen nicht mehr vorgesehen zu sein.
-
Es wird wieder Reprographieabgaben geben. Nach der Abschaffung der Abgaben auf Drucker, Scanner und Multifunktionsgeräte im Jahr 2017 fehlten den Rechteinhabern nicht nur die Einnahmen daraus, die ersatzlose Abschaffung warf auch juristische Fragen auf. Auf die (Wieder-)Einführung der fehlenden Tarife deutete schon die Zusammenlegung der Leitung der beiden zuständigen Verwertungsgesellschaften Auvibel und Reprobel Mitte dieses Jahres.
-
Wiederaufbereitete Geräte sind von Anfang an berücksichtigt. Dies entspricht absolut der üblichen Herangehensweise auch in anderen Nachbarländern wie Deutschland und den Niederlanden, und wie neuerdings mit großem Aufsehen in Frankreich verabschiedet. Gebrauchtgeräte sollen mit 60 Prozent der Tarife veranschlagt werden. Hier werden natürlich die besonderen Begleitbedingungen zu beachten sein, wann genau eine Abgabepflicht entsteht.
Die Revision des Systems in Belgien ist seit langem gefordert. Dem Entwurf der gesetzlichen Grundlage, also eines Königlichen Erlasses zur Überarbeitung des Systems der Urheberrechtsabgaben, gehen lange Abstimmungen voraus. Geändert und auf die neuen Erfordernisse und Nutzungsgewohnheiten angepasst werden sollte der Königliche Erlass vom 18. Oktober 2013 über das Recht auf Vergütung für Privatkopien, das bisher unverändert blieb. Der Ministerrat billigte den Entwurf des neuen Königlichen Erlasses bereits, er ist jetzt dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt worden.