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01

Jan 1970

Neue EU Marktüberwachungsverordnung: Mehr Pflichten für Wirtschaftsakteure

On 01 , Jan 1970 | In | By Ute Binder

Die neue EU Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 ist am 16. Juli 2021 in Kraft getreten. Die Regelungen zur Marktüberwachung aus der Verordnung (EG) 765/2008 werden damit ersetzt.

Mit der neuen Verordnung soll die Marktüberwachung in Europa harmonisiert und gestärkt werden. So soll unter anderem der Zoll stärker kontrollieren, dass nur marktkonforme Produkte in die EU gelangen. Außerdem werden die verantwortlichen Wirtschaftsakteure stärker in die Pflicht genommen. Als Wirtschaftsakteur zählt jetzt auch der Fulfilment-Dienstleister, der nun von den Marktüberwachungsbehörden überprüft werden kann.

Zahlreiche Produkte dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn es für sie einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt. Dieser Produktverantwortliche muss auch angegeben werden, beispielsweise auf dem Produkt, der Verpackung oder in einem Begleitdokument.

Die neue Marktüberwachungsverordnung ermöglicht nun auch die bessere Überwachung von Onlineshops, da das Anbieten eines Produktes an Endnutzer in einem Mitgliedstaat bereits als Bereitstellung auf dem EU Markt gilt, und so der Zugriff der Marktüberwachungsbehörde möglich wird.

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