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Abgaben auf refurbished Geräte: Gerichtsverfahren in Frankreich

Geschrieben von Wolfram Kühn | 22.01.2024 12:53:24

Rund vierzig französische und ausländische Refurbisher werden in Frankreich wegen nicht bezahlter Urheberrechtsabgaben für diese Geräte gerichtlich verfolgt. Sie sind zunächst aufgefordert, Zahlen für alle Geräte vorzulegen, die sie in Frankreich verkauften. Die an sie gerichteten Forderungen reichen von mehreren Hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro. Doch nicht allein die angenommene Höhe der Forderungen ist bemerkenswert. Sondern die um viele Jahre zurückreichenden Forderungen.

Jetzt haben in einem laufenden Verfahren drei Anbieter widersprochen: Der deutsche Anbieter Handydortmund.de und die französischen Anbieter WeFix.fr und Smaaart.fr bestreiten die gesetzliche Grundlage für eine Abgabepflicht für die Zeit vor 2021. Für die Zeit danach, in der es eine solche Grundlage durchaus gibt, bringen sie die bekannten grundsätzlichen Argumente gegen eine Abgabe vor. Diese beziehen sich vor allem auf die Mehrfachbelastung durch Abgaben für ein und dasselbe Gerät – einmal bei Inverkehrbringung als Neugerät, und dann noch einmal (theoretisch sogar mehrmals) als Gebrauchtgerät.

Somit bestätigt sich in der Praxis, was wir bereits in einem vorausgehenden Blog in 2023 ankündigten: Die Abgabepflicht auf professionell geprüfte, gereinigte, gegebenenfalls reparierte und dann abermals verkaufte Geräte als Gebrauchtgeräte ist nicht als eine neu eingeführte Verpflichtung zu verstehen. Sondern sie bestand entweder schon immer, oder sie reicht zumindest viel länger zurück, als es die aktuelle Diskussion erscheinen lässt.