1cc Blog

07

Apr 2020

Keine Mehrwertsteuer auf Urheberrechtsabgaben?

On 07 , Apr 2020 | In | By Wolfram Kühn

 

Die Mehrwertsteuer hat nichts mit Urheberrechtsabgaben zu tun. Das hat der Europäische Gerichtshof 2017 kategorisch entschieden. Vor dem Hintergrund der Anfrage eines Europäischen Verbands und weil beispielsweise das EU-Mitglied Slowenien derzeit sein Abgabensystem neu aufbaut und ausgestaltet, zieht die 1cc fast drei Jahre nach dem Urteil Bilanz – wird auf Urheberrechtsabgaben noch Mehrwertsteuer erhoben? Die Frage konnte schnell beantwortet werden: Alle zuständigen Stellen in allen Ländern kennen das Urteil und setzen es um. Sie tun dies jedoch auf unterschiedliche Weise, und nicht immer im Sinne des Urteils.

Hersteller und Importeure zahlen heute nur noch netto die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften. Produkt und Abgabe getrennt zu berechnen ist nicht kompliziert. Allerdings ist es fragwürdig, die Steuer beim Endkunden als dem eigentlichen Abgabeschuldner zu erheben. Das kommt immer noch vor.

Beispielsweise ist es für Hersteller und Händler oft nicht vorgeschrieben, die Urheberrechtsabgabe getrennt auszuweisen. Ist die Abgabe bereits im Preis für ein Produkt enthalten, wird die Mehrwertsteuer inklusive Abgabe erhoben. Erst später wird sie wieder herausgerechnet. Letztlich wird jedoch das Geld eingezogen und geht an den Staat. Zudem bestätigen die zuständigen Behörden in Ländern mit prozentualen Abgaben ausdrücklich, dass der Bruttoverkaufspreis des Produkts die Grundlage für die Berechnung der Urheberrechtsabgaben bildet. In beiden Fällen wird das Urteil de facto nicht befolgt.

Somit sind auch drei Jahre nach dem Urteil einige Fragen offen, es gibt kein einheitliches Bild, und es bleibt vorerst eine buchhalterische Herausforderung für die verpflichteten Unternehmen, das eine vom anderen zu trennen.

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