Seit 1. Januar 2025 müssen Textilien in allen EU-Ländern getrennt vom Hausmüll gesammelt werden. So jedenfalls sieht es die europäische Abfallrahmenrichtlinie vor.
Einige wenige EU-Länder sind schon einen Schritt weiter und haben für Textilien die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt, darunter Frankreich und die Niederlande. Nun zieht Italien nach: Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Anfang April vom italienischen Umweltministerium veröffentlicht. Zukünftig sollen Hersteller von Textilprodukten dafür sorgen, dass alle Alttextilien gesammelt und recycelt werden. Ihren Verpflichtungen können die Hersteller individuell nachkommen oder sich einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) anschließen.
Zu den Textilprodukten, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung in Italien fallen, zählen Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Matratzen, Lederwaren und Textilien für den Wohnbereich sowie für Hotels und Gaststätten.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf auch vor, dass die Hersteller daran mitwirken, die negativen ökologischen Auswirkungen von Textilien zu vermindern. Unter anderem sollen diese zukünftig besser wieder verwendet und repariert werden können, außerdem mehr recycelte Textilfasern enthalten. Gefährliche Bestandteile gilt es zu eliminieren.
Doch auch in den übrigen EU-Ländern ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch dort die Hersteller die Kosten für Sammlung und Recycling von Alttextilien tragen werden müssen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2023 sieht genau das vor. Im Februar dieses Jahres haben das europäische Parlament und der europäische Rat eine vorläufige Einigung über den Gesetzesentwurf erzielt. Diese muss nun noch von Rat und Parlament offiziell gebilligt werden, bevor es dann im Gesetzgebungsprozess weitergehen kann.
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