Zum 1. Januar 2021 trat eine neue Verpflichtung für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten (EEE) und Batterien in Kraft.
Bis zum Jahresende 2020 bestanden für Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte, die fest eingebaute Batterien enthalten, lediglich Verpflichtungen für Elektron(nik)-Altgeräte (WEEE). Die Verpflichtungen für die eingebauten Batterien wurde mit der Registrierung bei der Behörde als auch der Mitgliedschaft bei dem griechischen Rücknahmesystem für WEEE abgedeckt.
Gemäß einem Beschluss der griechischen Behörden wurde diese Methodik nicht beibehalten. Ab Jahresbeginn 2021 werden Batterien, die fest in Elektro- und Elektronikgeräte eingebaut sind, als separate Abfälle betrachtet. Daraus resultieren auch zusätzliche Herstellerverpflichtungen für diese Art Batterien.
Diese Änderungen werden mit der ersten Datenerfassungsperiode im Februar 2021 wirksam. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich diese neuen Änderungen auf Ihren Betrieb auswirken könnten, kontaktieren Sie uns bitte unter contact@1cc-compliance.com.