In unserem Januar-Blog haben wir bereits darüber informiert, dass Unternehmen, die ihre Produkte in Frankreich auf den Markt bringen, ab dem Jahr 2023 eine Verpflichtung zur Erstellung eines Ökodesign- und Abfallvermeidungsplans haben. Diese Verpflichtung ist für alle Produkte relevant, die der Erweiterten Hersteller Verantwortung unterliegen und betrifft unter anderem Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen.
Dieser Plan gilt 5 Jahre und wird in drei Themenbereichen entwickelt:
- Recyclingfähigkeit,
- erneuerbare Ressourcen
- recycelter Inhalt.
Der Ökodesign- und Abfallvermeidungsplan muss dem Rücknahmesystem vorgelegt werden, an das das Unternehmen angeschlossen ist. Die Fristen für die Einreichung werden von den Rücknahmesystemen festgesetzt. So fordern Ecosysteme, Ecologic und Screlec die Einreichung des Ökodesign- und Abfallvermeidungsplans bis Ende Juli 2023.
Die Nichtvorlage oder verspätete Vorlage des Ökodesign- und Abfallvermeidungsplans ist mit erheblichen Sanktionen verbunden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Ökodesign- und Abfallvermeidungsplans benötigen, steht Ihnen die 1cc gerne zur Verfügung.