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19

Feb 2026

Frankreich führt EPR-Pflicht für gewerbliche Verpackungen ein

On 19 , Feb 2026 | In | By Tatjana Möllmann

Seit Anfang 2026 gilt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für fast alle gewerblichen Verpackungen. Streng genommen existiert der EPR-Sektor für gewerbliche Verpackungen bereits seit dem Jahr 2024. Allerdings galt die Verpflichtung zunächst nur für Verpackungen in den Bereichen Catering und Hotellerie.

Wirtschaftsakteure, die gewerbliche Verpackungen in Frankreich auf den Markt bringen, können sich noch bis zum 1. Juli 2026 auf die neue Verpflichtung vorbereiten, die für sie ab diesem Zeitpunkt gilt. Auch die Organisationen für Herstellerverantwortung profitieren von der Übergangsfrist, denn sie befinden sich derzeit noch im Zulassungsprozess. Wichtig zu wissen: Es werden rückwirkend keine Beitragszahlungen fällig.

Für gewerbliche Verpackungen, wie auch für Haushaltsverpackungen, gibt es jedoch schon heute Berichtspflichten, wenn diese wiederverwendbar sind: Wer 10 000 Verpackungseinheiten oder mehr auf den französischen Markt bringt, unterliegt der Berichtspflicht und muss beispielsweise Daten an die französische Umweltagentur ADEME übermitteln. Die Frist dafür liegt bereits im Mai 2026, also deutlich vor dem EPR-Stichtag 1. Juli 2026.

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