Das Dekret 2023-266 vom 12. April 2023, das Ziele und Modalitäten für die Wiederverwendung und den Wiedereinsatz von ausgemusterten IT-Geräten festschreibt, wurde am 14. April im französischen Amtsblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft.
Das aktuelle Dekret bekräftigt die Absicht, den Kohlenstoff-Fußabdruck digitaler Technologien gemäß dem Dekret vom November 2021 zu reduzieren und Abfall durch die Förderung der Wiederverwendung und des Wiedereinsatzes von IT-Geräten zu verringern. Zu den Geräten, die unter diese Verpflichtung fallen, gehören:
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit integrierten Bildschirmen mit einer Fläche von mehr als 100 cm² und
- Kleincomputer und Telekommunikationsgeräte
Öffentliche und territoriale Verwaltungen sollen bis zum Jahr 2025 eine schrittweise Erhöhung der Quoten für Wiederverwendung und Wiedereinsatz von bis zu 50 % erreichen, indem sie nicht mehr benötigte funktionale Computerausrüstung der Wiederverwendung und dem Wiedereinsatz zuführen. Die erwarteten Raten können durch folgende Maßnahmen erzielt werden: Spende oder Verkauf der ausgemusterten IT-Geräte oder Übergabe der Geräte an Organisationen der Herstellerverantwortung (PRO) oder an Erstlieferanten, sofern der Lieferant einen Vertrag mit einem zugelassenen PRO oder einem individuellen System hat.
Das Dekret sieht vor, dass verschiedene Ministerien wie das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrielle und Digitale Souveränität sowie das Ministerium für Ökologischen Wandel und Territorialen Zusammenhalt Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen des aktuellen Dekrets durchführen und veröffentlichen.
1cc hält Sie über weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Dekret auf dem Laufenden.