Derzeit gilt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Finnland nur für solche Unternehmen, die einen weltweiten Jahresumsatz von 1 Million Euro oder mehr erzielen. Diese Umsatzgrenze gilt allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2023.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem finnischen Markt in Verkehr bringen, unabhängig von ihren Umsatzzahlen, für Rücknahme und Recycling ihrer Verpackungen aufkommen. Die neue Verpflichtung wurde durch das Gesetz Nr. 1096/2022 vom 22. Dezember 2022 zur Änderung des Abfallgesetzes eingeführt.
Betroffene Unternehmen müssen sich einer Organisation für die Herstellerverantwortung anschließen und ihre jährlichen Verpackungsmengen melden. Dies gilt unter anderem für Importeure und Fernverkäufer von verpackten Produkten.
1cc unterstützt Sie gerne bei Registrierung und Reporting in Finnland.