1cc Blog

01

Feb 2023

Erweiterte Herstellerverantwortung für Urheberrechtsabgaben

On 01 , Feb 2023 | In | By Wolfram Kühn

Französische Refurbisher sorgen derzeit mit einer Initiative für Aufsehen, die auf Online-Marktplätze zielt: sie wollen die Plattformbetreiber in die Verantwortung nehmen für die Einhaltung geltenden Rechts. In Gestalt von Urheberrechtsabgaben erstreckt sich das auch auf wiederaufbereitete Smartphones. Gerade auf dem niedrigen Preisniveau wiederaufbereiteter Produkte verschafft die Vernachlässigung von Abgabepflichten ebenso wirksame wie unzulässige Wettbewerbsvorteile.

Die Forderung nach Einhaltung von Rechtsvorschriften durch alle Marktteilnehmer klingt wie eine Selbstverständlichkeit, in der Praxis ist sie das aber oft nicht. Es bestehen auf einer Plattform keine Zulassungsbeschränkungen für Verkäufer, die beispielsweise keine Urheberrechtsabgaben entrichten. Das soll sich ändern. Künftig soll nur zugelassen sein, wer geltende Standards und Vorschriften nachweislich einhält. Die Adressaten der Initiative, die sehr vielen ausländischen und natürlich auch nicht-europäischen Anbietern eine Verkaufs-Plattform für ihre Produkte bieten, reagieren zurückhaltend. Es ist klar, dass die Umsetzung dazu führen würde, gezielt Verkäufer von der Plattform zu entfernen.

Dabei verlangen die Refurbisher nichts anderes, als es das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (extended producer responsibility, EPR) bereits in anderen Bereichen vorsieht: Verkäufer und Drittanbieter müssen die Einhaltung der Vorschriften für ihre Produkte in jedem EU-Land organisieren, insbesondere die Einhaltung der Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), Altbatterien und Verpackungen. Die Umsetzung wird von nationalen Behörden kontrolliert, um unter anderem einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die Problematik rechtskonformen Handelns der auf einer Plattform gehosteten Verkäufer betrifft grundsätzlich viele Themen und alle Länder. Auch die Abgaben für wiederaufbereitete Geräte sind keineswegs eine französische Besonderheit. In vielen weiteren Ländern besteht die gleiche Ausgangssituation: Urheberrechtsabgaben werden nicht mehr nur für die Geräte verlangt, die als Neugerät auf den Markt kommen. Sondern auch für erneut angebotene Gebrauchtgeräte. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen, es gibt unterschiedliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Abgabesätze. 1cc unterstützt deshalb schon seit längerer Zeit sowohl Unternehmen als auch Marktplätze dabei, nicht allein den Anforderungen zu genügen, die im Fokus des öffentlichen Diskurses stehen. Damit trägt 1cc zur Rechtssicherheit der Anbieter bei, letztlich aber auch zur Herstellung und Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen.

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