Nach mehreren Versuchen zur Änderung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29 stimmte das Europäische Parlament am 12. September 2018 für eine Änderung der Richtlinie. Die erwarteten Änderungen haben jedoch keine Auswirkungen auf das Urheberrechtsvergütungssystem und sehen diesbezügliche keine Entwicklungen vor. Andererseits sind aktuelle nationale Regelungen im Gange, um die Voraussetzungen für Innovationen innerhalb des Systems zu schaffen.
Frankreich bestätigte die Abgaben auf bestimmte Streaming-Dienste im August dieses Jahres. Die Abgaben auf TV- und Radioprogramme im Internet sollten zunächst als Vorbild oder Zwischenlösung dienen. Ebenso wird derzeit in Belgien ein Legislativvorschlag erarbeitet, in dem die Speicherung von Online-Inhalten in gleicher Weise wie bei Aufzeichnungsgeräten wie Tablets, Handys, Festplatten, USB-Sticks erfolgen soll. Die Vorschläge in den Regierungsanhörungen in Kanada gehen in die gleiche Richtung: Ein neuer Vorschlag, der an die deutsche „Haushaltsabgabe“ erinnert, zielt darauf ab, Streaming in das Urheberrechtsabgabensystem aufzunehmen. Eine solche Onlineabgabe würde die Lücke zwischen Internetangeboten und anderen Mitteln zur Verbreitung geschützter Inhalte schließen.
Solange ein Vorschlag für eine Urheberrechtsrichtlinie keine Urheberrechtsabgaben umfasst, bleibt die Verantwortung bei den EU-Mitgliedstaaten, sich mit der Entwicklung neuer Technologien wie Streaming-Dienste und Cloud-Speicherung mit Urheberrechtsabgaben zu befassen, um die Rechteinhaber zu entschädigen.