1cc Blog

20

Jun 2024

EU: Neue Maßnahmen gegen Umweltkriminalität

On 20 , Jun 2024 | In | By Diana Lippert

Umweltverbrechen sind ein äußerst lukrativer Sektor der organisierten Kriminalität und rangieren in Bezug auf ihre Häufigkeit an vierter Stelle. Jedes Jahr verursachen sie laut europäischen Behörden Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Die bestehenden Vorschriften über Sanktionen nach der Richtlinie 2008/99/EG sind nicht ausreichend gewesen, um die Einhaltung des Umweltschutzrechts der Union sicherzustellen. Deswegen hat die EU beschlossen, härtere Strafen für schwerwiegende Umweltvergehen einzuführen. Die EU Mitgliedstaaten haben sich nun auf die „Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ geeinigt, die am 20. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Den EU-Mitgliedstaaten bleiben nun zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei müssen die nationalen Gesetzgeber die Mindestanforderungen der Richtlinie in ihre eigenen Rechtsvorschriften integrieren. Die neue Richtlinie legt Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen und Sanktionen fest, um einen wirksameren Umweltschutz sicherzustellen, sowie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität und zur wirksamen Durchsetzung des Umweltrechts der Union.

Die bestehende Liste der Umweltstraftaten aus der Richtlinie 2008/99/EG wurde um weitere strafbare Handlungen erweitert. Zu den neuen Straftaten gehören unter anderem schwerwiegende Verstöße gegen Chemikalienvorschriften. Besonders hervorzuheben sind die neuen Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Abfällen.

“Umweltmorde“, also vorsätzliche Umweltverbrechen, die zum Tod einer Person führen, können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Auch Unternehmen sollen bei Verstößen härter bestraft werden. Die möglichen Geldbußen können bis zu 5% des jährlichen weltweiten Umsatzes oder bis zu 40 Millionen Euro betragen. Zusätzlich können nicht strafrechtliche Maßnahmen verhängt werden, wie zum Beispiel die Verpflichtung des Täters den vorherigen Zustand der Umwelt innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen, wenn der Schaden reversibel ist, oder eine Entschädigung für Umweltschäden zu zahlen, wenn die Schäden irreversibel sind oder der Täter nicht in der Lage ist, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen. Darüber kann es zum Ausschluss vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung, darunter auch Ausschreibungsverfahren, Beihilfen, Genehmigungen und Lizenzen kommen.

Kontaktieren Sie uns

Abonnieren Sie unseren Blog und Sie verpassen keine News