Bis zum 30. April 2023 hatten Unternehmen, die in Estland Kunststoffverpackungen bis zu einer Gewichtsmenge von 100 kg und andere Verpackungsmaterialien bis zu einer Gewichtsmenge von 200 kg pro Jahr auf den Markt bringen, keine Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungen.
Ab dem 1. Mai 2023 müssen jedoch auch diese kleineren Unternehmen, die geringe Verpackungsmengen in Verkehr bringen, die Verpflichtungen nach dem geltenden nationalen Verpackungsgesetz erfüllen, einschließlich der Verpflichtung zur Rücknahme, Sammlung und Wiederverwertung der Verpackungen.
Die neue Verpflichtung wurde durch das Gesetz Nr. 261 vom 7. März 2023 zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführt.
Die Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz können entweder individuell durch das Unternehmen oder durch einen Vertrag mit einer zugelassenen Recyclingorganisation erfüllt werden.
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