1cc Blog

01

Jan 1970

EPR in Frankreich und Deutschland für Online-Verkäufer und Marktplatz-Anbieter

On 01 , Jan 1970 | In | By Romain Letenneur

Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind in Europa seit mehr als einem Jahrzehnt obligatorisch.

Das bedeutet, dass alle EU-Länder die Grundsätze der Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Abfallverpackungen umgesetzt haben.

In diesem Zusammenhang werden Online-Verkäufer als Unternehmen definiert, die über den Fernabsatz an Endverbraucher in einem anderen Land verkaufen. Daher müssen Unternehmen, die ihre Produkte in ihren E-Shops oder über Marktplätze anbieten, in allen EU-Ländern, in denen die Produkte verkauft werden sollen, die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

So muss beispielsweise ein Unternehmen, das in China ansässig ist und online an einen deutschen Verbraucher verkauft, muss die deutschen EPR-Gesetze einhalten. Und das ist in allen EU-Ländern gleich.

Das Gleiche gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU, die online an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen.

Hinsichtlich der Registrierung gilt, dass Online-Verkäufer in jedem EU-Mitgliedstaat eine eindeutige Identifikations-/Registrierungsnummer (UIN) für jede Produktkategorie erhalten, die einer erweiterten Herstellerverpflichtung unterliegt, also jeweils für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen.

Ab 2022: Marktplätze verlangen UIN von Online-Verkäufern

Unter anderem in Frankreich und Deutschland dürfen Betreiber von elektronischen Marktplätzen nur denjenigen Online-Händlern die Nutzung ihrer Plattform ermöglichen, die ordnungsgemäß registriert sind. Infolgedessen fordern die Marktplätze Online-Verkäufer und Drittanbieter auf, ihnen die diesbezüglichen Identifikations-/Registrierungsnummern (UIN) mitzuteilen. Bereits seit dem vergangenen Jahr kommunizieren die Marktplätze verstärkt darüber und informieren ihre Verkäufer über deren Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Die 1cc EPR Compliance Lösung für mehrere Länder

Die 1cc GmbH ist spezialisiert auf Compliance Lösungen in Europa und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in diesem Bereich. Wir haben einen starken Fokus auf der Thematik der erweiterten Herstellerverantwortung und bieten Dienstleistungen für die Einrichtung, Organisation, Koordination, Verwaltung und Aufrechterhaltung der Compliance von Herstellern, Online-Händlern, OEMs und weiteren Verpflichteten.

Die 1cc GmbH bietet eine einfache und zuverlässige Lösung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, Frankreich sowie allen weiteren EU-Ländern, um Online-Händlern die Einhaltung der Vorschriften auf einfache Art und Weise zu ermöglichen.

Für unsere Kunden verwalten wir das zentrale Reporting über ein Reporting-Tool und halten dabei die gesetzlichen Meldefristen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) sowie länderspezifische Vorgaben ein.

Unsere Compliance Lösungen ergänzen wir um Beratung, beispielsweise zur Kennzeichnungspflicht von Produkten und Verpackungen.

Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten, klicken Sie bitte hier oder senden Sie eine E-Mail an: market.place@1cc-consulting.com

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