Folgenden Akteure sollen in die erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:
- Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und vermarkten.
- Importeure
- Fernverkäufer
Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:
- Die Akteure sollen auf eigene Kosten für die Rücknahme und die getrennte Behandlung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen sorgen (=Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung).
- Die Einräumung von Befreiungs- oder Mengenschwellen.
- Die explizite gesetzliche Regelung zur möglichen Übernahme von Verpflichtungen durch Akteure (Hersteller und Importeure) für ihre in Dänemark ansässigen Händler im Rahmen einer Registrierung.
- Informationspflichten für Hersteller und Importeure hinsichtlich Recycling und Abfallbehandlung für Abfallbehandlungsunternehmen.
- Die Möglichkeit zur Bestellung eines Authorized Representative (AR) für ausländische Unternehmen für nunmehr alle drei Produktbereiche WEEE, Batterien und Verpackungen.
- Finanzielle Anreize für Hersteller und Importeure, wie sie in der Richtlinie 2018/852 zur Umsetzung der Abfallhierarchie vorgesehen sind.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen.