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02

Jul 2025

Die ECHA erweitert die SVHC-Liste: Was jedes Unternehmen jetzt wissen muss

On 02 , Jul 2025 | In | By Arjun Cheran

Regulatory Update: Jetzt handeln, um konform zu bleiben

Am 25. Juni 2025 hat die europäische Chemikalienagentur ECHA drei neue Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, wodurch sich die Gesamtzahl der SVHC-Einträge auf 250 erhöhte. Diese Aktualisierung hat direkte Auswirkungen auf Hersteller, Importeure und Zulieferer - insbesondere in den Bereichen Kosmetik, Automobil und Textilien.

Bei 1cc GmbH unterstützen wir Unternehmen wie Ihres dabei, diese regulatorischen Änderungen im Rahmen von REACH, der Abfallrahmenrichtlinie und den SCIP-Datenbankpflichten zu verstehen und zu bewältigen. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die hinzugefügten Stoffe werfen und darauf, was Ihr Unternehmen tun muss, um die kontinuierliche Einhaltung sicherzustellen.


Die neu hinzugefügten SVHCs auf einen Blick

Stoffname

EG-Nummer

CAS-Nummer

Grund für die Aufnahme

Typische Verwendungen

1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan

241-867-7

17928-28-8

vPvB
(Artikel 57e)

Elektronik, Beschichtungen, Kosmetika, Parfüms, Duftstoffe

Decamethyltetrasiloxan

205-491-7

141-62-8

vPvB
(Artikel 57e)

Wärmeüber-tragungsflüssig-keiten, Kosmetika, Elektronik

Tetra(Natrium/Kalium)-7-[(E)-{2-Acetamido-4-[(E)-(4-{[4-Chlor-6-({2-[(4-Fluor-6-{[4-(Vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazin-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazin-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalintrisulfonat; Reaktives Braun 51

466-490-7

-

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)

Textil-behandlungs-produkte und Farbstoffe

 
Was dies für Ihr Unternehmen bedeutet

Unmittelbare gesetzliche Verpflichtungen:

  • SCIP-Meldung: Sie müssen der ECHA bis zum 25. Dezember 2025 Erzeugnisse melden, die diese besonders besorgniserregenden Stoffe in Mengen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten.
  • REACH Artikel 33: Informieren Sie nachgeschaltete Anwender und Verbraucher über das Vorhandensein dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in Erzeugnissen in Mengen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, einschließlich Informationen zur sicheren Verwendung.
  • Sicherheitsdatenblätter: Erstellen oder aktualisieren Sie als Lieferant von Stoffen Sicherheitsdatenblätter für die oben genannten Stoffe, die nun als SVHCs eingestuft wurden.
  • EU-Umweltzeichen: Produkte und Gemische, die diese besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten, können die Berechtigung zum Erhalt des Umweltzeichens verlieren.

Wie die 1cc GmbH Ihnen helfen kann, proaktiv zu reagieren

Die Navigation durch neue SVHC-Anforderungen kann komplex und zeitkritisch sein. 1cc GmbH bietet:

  • SVHC-Screening und Portfolioanalyse zur schnellen Identifizierung betroffener Produkte
  • Strategische Beratung zur Einhaltung von REACH und der Abfallrahmenrichtlinie
  • SCIP-Services für eine rechtzeitige und genaue Berichterstattung
  • Aktualisierungen von SDBs und Lieferkettendokumenten zur Sicherstellung der Konformität in Ihrem gesamten Unternehmen

Warten Sie nicht - sichern Sie Ihre Compliance und Ihre Marktposition

Da die regulatorischen Fristen näher rücken, ist es entscheidend, jetzt zu handeln, um Störungen zu vermeiden und Ihren Ruf zu schützen. Die 1cc GmbH steht Ihnen dabei jederzeit unterstützend zur Seite, um Ihre Compliance-Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.

Für vollständige Details siehe die offizielle Mitteilung der ECHA. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Compliance-Strategie zu besprechen.

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