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01

Jan 1970

ECHA erweitert die Kandidatenliste um einen neuen SVHC

On 01 , Jan 1970 | In | By Monica Srubarova

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisierte am 10. Juni 2022 die REACH-Kandidatenliste. Ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) wurde aufgrund seiner möglichen Auswirkungen in die Liste aufgenommen. Dieser kann genetische Defekte bewirken und erhöht die Gefahr Krebs zu verursachen.

Die Kandidatenliste der SVHC, die künftig eine Zulassung erfordern könnte, enthält derzeit 224 Stoffe, die der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt schaden können. Der kürzlich gelistete Stoff N-(Hydroxymethyl)acrylamid (CAS - 924-42-5) wird als Monomer für die Polymerisation als Fluoakrylacrylat-Copolymer in Farben und Beschichtungen verwendet, welche in elektrischen oder elektronischen Produkten Anwendung finden.

Unternehmen sind verpflichtet SVHC in Erzeugnissen innerhalb der Lieferkette zu melden und die sichere Verwendung der in der Kandidatenliste aufgeführten Chemikalien zu gewährleisten. Ab dem 5. Januar 2021 sind sie außerdem dazu verpflichtet, die ECHA zu informieren, falls ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Informationen sind über die SCIP-Datenbank der ECHA zu übermitteln.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre individuellen REACH-Verpflichtungen zu definieren und zu verstehen, einschließlich derer in Bezug auf SCIP.

Link zur Website der ECHA: https://echa.europa.eu/-/one-hazardous-chemical-added-to-the-candidate-list

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