+49 7031 4 39 38 – 0            
                 info@1cc-consulting.com            
                         en

Willkommen auf dem 1cc Blog

10

Nov 2025

ECHA nimmt eine neue Substanz in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) auf

On 10 , Nov 2025 | In | By Arjun Cheran

Am 5. November 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Substanz 1,1'-(ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregnenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Die Liste umfasst nun insgesamt 251 Einträge.

Stoffname EG-Nummer CAS-Nummer Grund für die Aufnahme Beispiele für Verwendungen
1,1'-(ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) 284-366-9 84852-53-9 Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar,
vPvB (Artikel 57e)
Flamm-schutzmittel

DBDPE wird gemäß Artikel 57(e) der REACH-Verordnung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft. Die Substanz wird häufig als Flammschutzmittel in verschiedenen industriellen Anwendungen sowie in Kunststoffen, Textilien und Elektronik eingesetzt. Die Aufnahme dieser Substanz unterstützt mögliche zukünftige Beschränkungen bromierter Flammschutzmittel innerhalb der EU.

Wenn ein Produkt einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthält, sind Lieferanten verpflichtet, ihren gewerblichen Kunden und Verbrauchern auf Anfrage Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung zu stellen. Sie haben auch das Recht, den Lieferanten zu fragen, ob ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe enthält.

Wichtige Pflichten für Unternehmen:

  • Bereitstellung von Informationen: Kunden müssen über die sichere Verwendung informiert werden, wenn Erzeugnisse SVHCs oberhalb von 0,1 % (w/w) enthalten.
  • Meldepflicht: Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten (bis zum 5. Mai 2026) informieren, falls ein Erzeugnis die neu aufgenommene Substanz oberhalb des Schwellenwerts enthält.
  • Aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts: Lieferanten in der EU und im EWR müssen Sicherheitsdatenblätter (SDS) für betroffene Stoffe oder Gemische entsprechend anpassen.
  • SCIP-Datenbankmeldung: Nach der Abfallrahmenrichtlinie sind Unternehmen verpflichtet, die betroffenen Erzeugnisse über die SCIP-Datenbank der ECHA zu melden.

Bei 1cc GmbH verfolgen wir kontinuierlich die regulatorischen Entwicklungen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Compliance-Verpflichtungen effizient zu erfüllen – von REACH und RoHS bis hin zu SCIP und weiteren Nachhaltigkeitsanforderungen der EU. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Produkte, Lieferketten und Berichterstattungsprozesse stets mit den neuesten rechtlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen im Einklang stehen. 

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Compliance in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln. 

(Quelle: ECHA)

Abonnieren Sie unseren Blog und Sie verpassen keine News