Dez 2019
On 09 , Dez 2019 | In | By Gisa Scheschonka
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Verschärfung des Vollzugs des Verpackungsgesetzes (VerpackG) angekündigt.
Gemäß einer Mitteilung der ZSVR ist die Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 abgelaufen. Für Unternehmen, die ihren Herstellerverpflichtungen nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen, sieht der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000,- € vor. Weiterhin können die Behörden Marktzutrittsverbote erteilen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die ZSVR eng mit den zuständigen Vollzugsbehörden zusammen und leitet Ordnungswidrigkeiten zukünftig regelmäßig an diese weiter. In 2019 wurden bislang Bußgelder zwischen 15.000,- bis 25.000,- € verhängt.
Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen betreffend Ihrer Herstellerverantwortung.