Die zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt am 1. September 2019 den ersten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen veröffentlicht.
Dies entspricht den Anforderungen des § 21 Abs. 1 des deutschen Verpackungsgesetzes: Es verpflichtet Systeme, die Gebühren so zu berechnen, dass Anreize für eine umweltfreundliche(re) Herstellung von Verpackungen geschaffen werden. Ziel des Standards ist es, den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bestimjap mung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bieten.
Es wird erwartet, dass der Standard jährlich auf der Grundlage des technischen Fortschritts und der Erfahrungen der Systeme überprüft und aktualisiert wird; die nächste Aktualisierung ist für Juni 2020 geplant.
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