Zum 1. Januar 2021 soll die Novelle des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft treten.
Eine maßgebliche Veränderung für Batteriehersteller stellt in diesem Zusammenhang die Verlegung des Herstellerregisters dar. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung wird das Herstellerregister (BattG-Melderegister) derzeit beim Umweltbundesamt geführt.
Mit in Kraft treten des neuen Batteriegesetzes wird die stiftung ear, welche bereits das Register für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten führt, vom Umweltbundesamt mit dieser Aufgabe beliehen. Batteriehersteller, die zum oder nach dem Jahresbeginn 2021 in den deutschen Markt eintreten, müssen zum 1. Januar 2021 bei der stiftung ear für Batterien registriert sein. Gleiches gilt für Batteriehersteller, deren Daten beim Umweltbundesamt nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind.
Hersteller, deren Marktteilnahme bereits ordnungsmäßig beim Umweltbundesamt angezeigt ist, müssen erst zum 1. Januar 2022 bei der stiftung ear registriert sein. Die Beteiligung an einem Rücknahmesystem ist von der Verpflichtung zur Registrierung bei dem neuen Herstellerregister nicht betroffen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung ihrer Herstellerverpflichtungen für Batterien.