Am 1. März 2018 ist das neue deutsche Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Anforderungen der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft getreten. Nach eingehender Prüfung wurde deutlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen für IT- / CE-Hersteller relevant sind: Kurz gesagt, das Gesetz erweitert den Umfang der Rechte an Privatkopien, die über Urheberrechtsabgaben vergütet werden.
Das UrhWissG legt die urheberrechtliche Nutzung im Bereich von Bildung und Wissenschaft fest, die ohne Zustimmung der Urheber und anderer Rechteinhaber erlaubt ist. Dies führt zu der Annahme, dass die Urheberrechtsgebühren steigen können. Es gibt jedoch keine neuen oder höheren Ansprüche oder geplante Tarifanpassungen, die den Verwertungsgesellschaften nicht bekannt sind. Die VG Wort, zuständige Stelle für die Repro-Abgaben in Deutschland, hat aber bereits angekündigt, vor diesem Hintergrund intensiv neue Gesamtverträge mit Bund und Ländern sowie mit betroffenen Nutzerverbänden zu verhandeln.
1cc wird die Entwicklungen weiterhin beobachten.