Für Spielkonsolen müssen Hersteller und Händler derzeit nur in wenigen Ländern Urheberrechtsabgaben bezahlen. Also eine Entschädigungssumme in den Verkaufspreis einrechnen für Funktionen des Geräts, die das Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte ermöglichen. Konsolen sind bisher oft nicht von den gesetzlichen Regelungen erfasst, oder sie sind sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Das könnte sich bald ändern. Denn entsprechend der technischen Ausrüstung der Geräte und der typischen Nutzung, also dem Spielverlauf, ermöglichen Konsolen durchaus die Anfertigung von Privatkopien. Auch wenn es sich dann nicht nur um die klassischen Inhalte wie Bilder, Filme oder Musik handelt, sondern eher um Screenshots, Live-Streams und Memes auf Social-Media-Plattformen.
Grundsätzlich ist jedes dafür geeignete Gerät abgabepflichtig. Hier unterscheiden sich die europäischen Gesetzgebungen kaum voneinander. Im Bereich der Videospiele fertigt der Nutzer Privatkopien an, wenn er Spielhandlungen aufzeichnet oder die Benutzeroberfläche durch Let’s Plays, Walk-throughs, Highlights, Role Plays, Shadow Play erfasst. Auch Aufnahmen von E-Sport-Übertragungen oder für den Support sind möglich. Dies sind weit verbreitete Handlungen im Spielebereich. Trotzdem wird all das bei der Geräteabgabe und bei der Ausschüttung der Vergütungen nicht eigens berücksichtigt.
Auch Deutschland gehört nicht zu den Ländern, die bisher Abgaben auf Konsolen und andere Peripheriegeräte erheben. Doch ausdrücklich für eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Spieleindustrie bei der urheberrechtlichen Vergütung wurde im Mai dieses Jahres eine neue Verwertungsgesellschaft gegründet. Der Verband der deutschen Computer- und Videospielbranche hat die Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games (VHG) gegründet. In erster Linie soll sie die Ansprüche auf die Privatkopie-Vergütung für die Games-Branche durchsetzen. Das würde bedeuten, dass in Zukunft auch Entwicklerstudios und Spieleverlage die pauschale Vergütung für Privatkopien über die neue Verwertungsgesellschaft geltend machen können.
Verhandlungen über eine Neuberechnung bestehender Tarife oder die Erweiterung des Geltungsbereichs um Spielkonsolen erscheinen vor diesem Hintergrund wahrscheinlich. Nicht nur in Deutschland.
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