Nicht alle Staaten entschädigen Urheber für das Recht auf Privatkopie auf der Grundlage eines gerätebezogenen Abgabesystems. Doch in allen Ländern werden Autoren, Künstler und Kreative für die Beschränkung ihrer Rechte am eigenen Werk in irgendeiner Weise entschädigt. Nur in Bulgarien, obwohl es nominell ein Vergütungssystem gibt, geschieht das seit Jahren nicht. Das soll sich nun ändern.
Auf Initiative des bulgarischen Kulturministeriums im Juli sieht der Ministerrat ein Änderungsgesetz zum bulgarischen Urheberrechtsgesetz vor, das einen „neuen Mechanismus für die Anwendung der Ausgleichsvergütungen bei privater Nutzung“ enthält. Der Gesetzentwurf mit dem tatsächlichen Abgabenmodell wird wohl spätestens im Rahmen der für Oktober 2026 vorgesehenen öffentlichen Konsultation zugänglich.
Noch sind also keine näheren Einzelheiten des Gesetzes bekannt. Es wird hier auf die praktische Umsetzung ankommen. Denn ein Abgabensystem war in Bulgarien immer vorgesehen. Formal betrachtet ist alles vorhanden: gesetzliche Grundlagen im nationalen Recht, ein Katalog abgabepflichtiger Produkte, zuständige Behörden. Entgegen mancher Berichterstattung ist der Produktkatalog keineswegs sehr veraltet, oder verantwortlich für seine Dysfunktion. Er enthält alle marktüblichen Speichermedien, wie Festplatten, Multimedia-Festplatten und USB-Sticks. Allerdings beschränkt sich der Geltungsbereich auf diese Produktkategorie. Mit der Reaktivierung des Systems wird er voraussichtlich ausgeweitet.
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