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20

Dez 2023

Änderungen 2024 bei urheberrechtlichen Abgaben

On 20 , Dez 2023 | In | By Wolfram Kühn

Ab 1. Januar 2024 sind viele Änderungen bei den Urheberrechtsabgaben für elektronische Produkte in Europa zu erwarten. Einige davon sind beispielsweise als jährliche Anpassungen der Tarife fest vorgesehen, andere sind einfach üblich, und manche sind bereits heute absehbar. Je früher Unternehmen diese Änderungen in Software, Prozessen und Produktpreisen für 2024 berücksichtigen können, desto besser.

Änderungen

Schon heute vorgesehene Änderungen sind beispielsweise die Tarifrevisionen in Österreich und Dänemark. Dies entspricht dem üblichen, geordneten Verfahren. Es sollte jedoch hier wie in anderen Ländern weiterhin genau geprüft werden, welche Produkte erfasst sind. Bei näherer Betrachtung sind das mehr Produkte, als es Produktbezeichnungen oder Definitionen in den Tarifveröffentlichungen vermuten lassen. Zudem kann sich die Festlegung des Geltungsbereichs nach dem gemeinsamen Verständnis von Behörden und Industrie ändern, ohne dass die Veröffentlichungen angepasst werden. Ein Beispiel dafür ist das seit langem ambivalente Thema der Abgabepflicht für bestimmte externe Speicher in der Schweiz. 

Wegen der stetigen Weiterentwicklung von Spielkonsolen, aber auch wegen der typischen Nutzung von Videospielen, stellt sich erneut die Frage der Abgabepflicht für diese Geräte. Die Verwertungsgesellschaften vieler Länder werden in 2024 Position beziehen. Denn Spielkonsolen ermöglichen die Anfertigung von Privatkopien, und genau das tun die Nutzer auch, wenn sie sich Spielhandlungen vorführen lassen oder eigene aufzeichnen.

Manche Änderungen für das nächste Jahr beziehen sich auf administrative Aspekte bei der Erfüllung der Abgabenpflicht. So wurde beispielsweise in Spanien eine weitere, zusätzliche Verwertungsgesellschaft gegründet. Da Spanien zu den Ländern gehört, in dem es ein Unternehmen je nach Produktgruppe mit mehreren oder allen Verwertungsgesellschaften zu tun bekommt, muss die neue Stelle in die Abläufe integriert werden.

Entwicklungen

Zu den noch nicht festgelegten, aber bereits absehbaren Änderungen können zusätzliche Produkte im Geltungsbereich ebenso wie wichtige organisatorische Änderungen wie beispielsweise in Frankreich gehören. Philippe Latombe, Abgeordneter in der Nationalversammlung, schlägt grundlegende Reformen des französischen Abgabensystems vor. Dabei soll die Rolle der bisher allein entscheidenden Kommission für Urheberrechtsabgaben darauf beschränkt werden, dem Parlament nur noch Vorschläge zu liefern. Außerdem soll das System zur Ausnahme von der Abgabenpflicht für professionelle Nutzer wesentlich vereinfacht werden. Gleichzeitig zu dieser politischen Initiative bereiten die zuständigen Stellen Neuberechnungen der Tarife im Jahr 2024 vor, und es sollen Desktop-PCs ebenso wie Laptops in den Geltungsbereich neu aufgenommen werden.

Refurbishment

Die Abgabepflicht für wiederaufgearbeitete Produkte wird auch in 2024 kontrovers diskutiert werden, aber es wird Klärungen geben. Denn hier liegt, ausnahmsweise, eine klare Trennlinie in der Betrachtung von Umwelt- und Urheberrechtsaspekten. Nach wie vor sind die Positionen zu der urheberrechtlichen Abgabepflicht auf Geräte, die schon einmal in Gebrauch waren, in den Ländern sehr unterschiedlich. Zwar soll die die Entwicklung des Recyclingmarkts gefördert werden, weil das ökologisch sinnvoll ist, weil es Arbeitsplätze schafft und gleichzeitig mehr Menschen die Möglichkeit gibt, sich zu geringeren Kosten auszurüsten. All das lässt jedoch das Prinzip der pauschalen Entschädigung für das zulässige Anfertigen von Privatkopien unberührt. Geschützte Inhalte werden genutzt, auch kopiert, und das geschieht in einem immer größeren Umfang. Derzeit drehen sich die Diskussionen deshalb um die grundsätzliche Vermeidung einer doppelten Entschädigung, also der Abgabe für das Neugerät und dann noch einmal für das aufgearbeitete Gerät. Das soll vermieden werden durch den Nachweis darüber, ob das wiederaufgearbeitete Gerät im gleichen Land schon als Neugerät auf den Markt kam. In einigen Ländern, auch Deutschland, ist das bereits festgelegt: Geräte mit Kopier- und Speicherfunktion sind grundsätzlich abgabepflichtig, auch aufgearbeitete Geräte, jedoch nur einmal.

Natürlich unterstützt der 1cc GmbH alle Unternehmen auch im kommenden Jahr bei der Identifizierung und Bewertung dieser Entwicklungen durch systematisches Monitoring, und bei der Abwicklung aller daraus kommenden Verpflichtungen.

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