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24

Jul 2020

Bereit für die SCIP - zusätzliche Daten und Dossier erforderlich!

On 24 , Jul 2020 | In | By Julia Feuring

Wenn Ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1 % (w/w) enthalten, haben Sie möglicherweise bereits Informations- und Meldepflichten.

Ab dem 5. Januar 2021 kommen zusätzliche Verpflichtungen für Lieferanten von Produkten mit einer SVHC-Konzentration über 0,1 % (w/w) hinzu.

Wie in Artikel 9 der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) vorgesehen, müssen weitere Informationen an die sogenannte "SCIP"-Datenbank (Substances of Concern In Articles as such or in complex objects (Products)) übermittelt werden.

Die neue Verpflichtung zielt darauf ab, Informationen über das Vorhandensein von SVHC während des gesamten Lebenszyklus der Produkte offenzulegen. Die Informationen werden öffentlich zugänglich sein und können von Verbrauchern und auch von Recyclern eingesehen werden, um SVHC-haltige Abfallfraktionen zu identifizieren und es ihnen so zu ermöglichen, diese getrennt von anderen Abfällen zu behandeln. Bitte beachten Sie, dass die neuen Informationen zusätzlich zu den bereits bestehenden Informationspflichten nach Artikel 33 der EU REACH-Verordnung gelten und weitergehen als die hierfür bereits vorhandenen Daten.

1cc ist Ihr kompetenter Partner, um die neuen Anforderungen – von der Verbesserung der Daten über die Schließung von Lücken bis zur Einreichung von Notifizierungsdossiers - zu erfüllen.

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