Unternehmen, die in Österreich Verpackungen per Fernabsatz auf den Markt bringen, müssen dort einen Bevollmächtigten bestellen. So sieht es §16b der österreichischen Verpackungsverordnung vor. Diese Verpflichtung gilt seit dem 1. Januar 2023.
Eine weitere wichtige Änderung gilt ebenfalls seit Anfang des Jahres: Bislang konnten auch Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land die erweiterte Herstellerverpflichtung für Verpackungen für ein österreichisches Unternehmen übernehmen und vorlizenziert nach Österreich liefern. Dies ist zukünftig nur noch möglich für Unternehmen mit Sitz in der EU. Letztere müssen dann ebenfalls einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
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