Finnland wird gerne als leuchtendes Beispiel genannt, wenn es um die Reformbedürftigkeit der gerätebasierten Abgabensysteme und um Alternativen zu Urheberrechtsabgaben geht. Zuletzt stellte der Elektro-Dachverband Digital Europe das „Staatshaushalts-Modell“ in Finnland als eine gute Alternative zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben vor. Nur, ist das wirklich eine gute Alternative? Die Finnen selbst sind offenbar gar nicht glücklich mit dem Modell.
Statt das Modell beizubehalten, bereitet Finnland genau 10 Jahre nach Abschaffung des gerätebasierten Vergütungssystems wiederum eine grundlegende Änderung seines Vergütungssystems vor. Denn in diesen Jahren konnte sich das auf Steuergeldern beruhende Modell nicht bewähren. Die Vergütung für das Recht des Einzelnen zu privatem Kopieren ist hier nicht an die Vermarktung bestimmter Geräte oder deren Speicherkapazität geknüpft, die wenigstens näherungsweise Auskunft über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gibt. Stattdessen ist die Höhe der Vergütung an politisches Ermessen und fiskalischen Handlungsspielraum gebunden, also an Überlegungen, wie viel Geld man für den Kultursektor erübrigen möchte.
Aktuelle Reformvorschläge
Eine kürzlich vom Ministerium für Bildung und Kultur in Auftrag gegebene Studie schlägt die Rückkehr zu Urheberrechtsabgaben vor. Das heißt, das bestehende staatlich finanzierte Modell soll durch ein System ersetzt werden, das auf Abgaben basiert, die Herstellern und Importeuren digitaler Geräte auferlegt werden. Dies würde die EU-Richtlinie 2001/29/EG berücksichtigen und eine angemessene Entschädigung für Rechteinhaber gewährleisten.
Die Diskussion ist nicht neu. Wie wir schon im letzten Jahr berichteten, initiierten die Rechteinhaber und ihre Vertreter eine Debatte über die Zukunft der Entschädigung für Privatkopien. Die Regierung hatte zuvor versucht, die Vergütung drastisch zu kürzen, was auf Widerstand der Kreativwirtschaft stieß. Die Kampagne „Don't Let Culture Disappear“ forderte die Beibehaltung einer fairen Vergütung und argumentierte, dass das private Kopieren wirtschaftlich nach wie vor von Bedeutung sei, insbesondere angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Speicher- und Streaming-Dienste.
Die Abkehr von der budgetbasierten Finanzierung ist ein entscheidender Schritt bei der Umgestaltung des Systems. Das aktuelle Modell, das auf staatlicher Finanzierung beruht, ist anfällig für wirtschaftliche und politische Schwankungen. Das Abgabesystem würde hingegen einen stabileren, unabhängigen Mechanismus bieten, bei dem die Mittel direkt von den Herstellern und Importeuren digitaler Geräte kommen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erweiterung der Palette der abgabepflichtigen Geräte. Bis 2015 waren nur wenige Geräte und digitale Speichermedien wie CDs und DVDs betroffen. Nun erstreckt sich der Vorschlag auch auf Smartphones, Tablets, Computer und andere Geräte, die häufig für private Kopien verwendet werden. Das neu vorgeschlagene System wird auch die Liste der berechtigten Zahlungsempfänger erweitern, darunter Autoren, bildende Künstler, Fotografen und Rundfunkanstalten. Die jährliche Gesamtentschädigung soll voraussichtlich auf 14 bis 15 Millionen Euro steigen.
Notwendige Reform
Die Reform ist unerlässlich, um sich an das digitale Zeitalter anzupassen, in dem physische Medien nicht mehr dominieren und das Kopieren auf Geräten wie Smartphones und Cloud-Speichern erfolgt. Sie gewährleistet auch die Einhaltung der EU-Vorschriften, die eine angemessene Vergütung für die Urheber vorschreiben. Ein weiteres entscheidendes Argument für die Reform ist die Notwendigkeit, eine stabile Finanzierungsquelle zu schaffen. Zahlungen an Autoren sollten nicht von politischen Entscheidungen oder Haushaltskrisen abhängen. Die vorgeschlagenen Reformen haben das Potenzial, ein gerechteres und nachhaltigeres Vergütungssystem für Privatkopien zu schaffen. Die Frage ist, ob die Regierung einen Kompromiss findet, der alle Beteiligten zufriedenstellt: Rechteinhaber, Gerätehersteller, Internetanbieter und Verbraucher. Die Diskussion wird fortgesetzt.
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